Teilnahme am Sportbetrieb lt Corona-Verordnung

Am Sportbetrieb dürfen teilnehmen:

  • Genesene – Nachweis höchstens 6 Monate alt
  • Geimpfte – 14 Tage nach der 2. Impfung
  • Negativgetestete – ab 6 Jahre
    • Schnelltest max. 24 Stunden alt – oder
    • Bescheinigung eines negativen Testergebnisses durch: Arbeitgeber, Anbieter von Dienstleistungen, Schulen.
  • Bescheinigung der Schule über negativen Test
    des Schülers max. 60 Stunden alt
  • Genesene & geimpfte Personen zählen nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu und benötigen keinen negativen Corona-Schnelltest.
  • Es gelten die AHA-Regeln
  • Einhaltung des Hygienekonzepts

Vorstandschaft TVD

Weitere Informationen in der Sonder-Rubrik *Corona