Teilnahme am Sportbetrieb lt Corona-Verordnung
Am Sportbetrieb dürfen teilnehmen:
- Genesene – Nachweis höchstens 6 Monate alt
- Geimpfte – 14 Tage nach der 2. Impfung
- Negativgetestete – ab 6 Jahre
- Schnelltest max. 24 Stunden alt – oder
- Bescheinigung eines negativen Testergebnisses durch: Arbeitgeber, Anbieter von Dienstleistungen, Schulen.
- Bescheinigung der Schule über negativen Test
des Schülers max. 60 Stunden alt - Genesene & geimpfte Personen zählen nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu und benötigen keinen negativen Corona-Schnelltest.
- Es gelten die AHA-Regeln
- Einhaltung des Hygienekonzepts
Vorstandschaft TVD
Weitere Informationen in der Sonder-Rubrik *Corona