Nachdem an 5 Tagen in Folge der Inzidenzwert im Kreis Biberach unter 35 liegt, gilt folgende Erleichterung für den Sportbetrieb:

Die Nachweispflicht für Sport im freien entfällt.

Ebenso die zahlenmäßige Begrenzung der Übungsteilnehmer. Leider bleibt die Nachweispflicht für Sport in geschlossenen Räumen für alle Teilnehmer ab dem 6. Lebensjahr und für Übungsleiter weiterhin bestehen.

Schulkinder können sich den negativen Test von der Schule bestätigen lassen. Für 6-jährige die noch nicht in die Schule gehen, sollten die Eltern das Vorliegen eines negativen Tests in einem formlosen Schreiben bestätigen und den Übungsleitern aushändigen.

Erwachsene, die am Indoor-Sport teilnehmen, müssen sich nach wie vor die Bestätigung über einen negativen Corona-Test von den offiziellen Teststellen besorgen.

Unser Hygienekonzept hat weiterhin Gültigkeit.