Stufenabhängige Regelungen / Zahlen des Landesgesundheitsamt BW

Corona Sportverordnung des Landes BW

Basisstufe Sport:

  • geschlossenen Räumen gilt 3G für Übungsleiter / Trainer / Sportler*innen: Genesenen- oder Geimpften-Nachweis oder einen negativen Testnachweis. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hier ausreichend.
  • im Freien ohne Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gestattet.

Warnstufe Sport:

  • geschlossenen Räumen gilt 3 G für Sportler*innen: Genesenen- oder Geimpften-Nachweis oder einen negativen PCR-Testnachweis.
  • Im Freien brauchen Nicht-immunisierten einen negativen AntigenSchnelltestnachweises
  • Übungsleiter / Trainer, die nicht-immunisiert sind, ist ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltestnachweis ausreichend.
  • Bei Wettkampfserien oder im Ligabetrieb in geschlossenen Räumen benötigen Sportler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und sonstige Mitwirkende, die nicht-immunisiert sind, nur noch einen negativen AntigenSchnelltestnachweis. Ausgenommen davon sind weiterhin Zuschauer*innen.

Alarmstufe Sport:

  • geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Nicht-immunisierte Personen sind von der Teilnahme am Sportbetrieb ausgenommen.
  • Im Freien ist nicht-immunisierten Personen die Sportausübung nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet.
  • Übungsleiter / Trainer, die nicht-immunisiert sind, ist ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltestnachweis ausreichend.
  • Bei Wettkampfserien oder im Ligabetrieb in geschlossenen Räumen gelten keine Ausnahmen für nicht-immunisierte Sportler*innen, Trainer*innen und sonstige Mitwirkende.

Hygienekonzept des Turnverein Dettingen

  • Jeder Teilnehmer muss sich vor Beginn der Übungsstunde per Luca-App einchecken oder sich in die Teilnehmerliste beim Übungsleiter eintragen.
  • die PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein und die offizieller AntigenSchnelltest, nicht älter als 24 Stunden. Genesene und Geimpfte müssen einmalig den
    Nachweis erbringen.
  • Schüler*innen müssen keinen Testnachweis vorlegen. Es reicht die einmalige Bescheinigung über den Schulbesuch (Ausweis, Zeugnis, etc.)
  • Für Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschult, entfällt die Nachweispflicht.
  • Mund-Nasen-Schutz ist grundsätzlich zu tragen und darf erst für den aktiven Sportbetrieb abgenommen werden.
  • Auf den Mindestabstand (1,5 Meter) außerhalb des Sportbetriebs ist grundsätzlich zu achten.
  • Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden.
  • Die Übungsstunden beginnen zu den gewohnten Zeiten und es wird um pünktliches Erscheinen gebeten.
  • ACHTUNG: Übungsstunden enden 10 Minuten früher als ausgeschrieben, um die Sporthallen zu lüften und alle Sportgeräte & Sportmittel zu desinfizieren.
  • Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil.
  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten (Stand: IRK) bitten wir die ersten 14 Tage dem Übungsbetrieb fernzubleiben.
  • Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde oder in Kontakt mit COVID-19 infizierten gekommen sind, dürfen frühestens nach 14 Tagen wieder am Trainingsbetrieb teilnehmen.
  • Die Hallennutzung in dieser Form kann nur so lange aufrechterhalten werden, solange sich alle an die Vorgaben halten. Vorbehaltlich Änderung der CoronaVO Sport des Kultusministeriums.

Das Hygienekonzept als PDF Download