Stufenabhängige Regelungen / Zahlen des Landesgesundheitsamt BW
Corona Sportverordnung des Landes BW
Basisstufe Sport:
- geschlossenen Räumen gilt 3G für Übungsleiter / Trainer / Sportler*innen: Genesenen- oder Geimpften-Nachweis oder einen negativen Testnachweis. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hier ausreichend.
- im Freien ohne Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gestattet.
Warnstufe Sport:
- geschlossenen Räumen gilt 3 G für Sportler*innen: Genesenen- oder Geimpften-Nachweis oder einen negativen PCR-Testnachweis.
- Im Freien brauchen Nicht-immunisierten einen negativen AntigenSchnelltestnachweises
- Übungsleiter / Trainer, die nicht-immunisiert sind, ist ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltestnachweis ausreichend.
- Bei Wettkampfserien oder im Ligabetrieb in geschlossenen Räumen benötigen Sportler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und sonstige Mitwirkende, die nicht-immunisiert sind, nur noch einen negativen AntigenSchnelltestnachweis. Ausgenommen davon sind weiterhin Zuschauer*innen.
Alarmstufe Sport:
- geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Nicht-immunisierte Personen sind von der Teilnahme am Sportbetrieb ausgenommen.
- Im Freien ist nicht-immunisierten Personen die Sportausübung nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet.
- Übungsleiter / Trainer, die nicht-immunisiert sind, ist ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltestnachweis ausreichend.
- Bei Wettkampfserien oder im Ligabetrieb in geschlossenen Räumen gelten keine Ausnahmen für nicht-immunisierte Sportler*innen, Trainer*innen und sonstige Mitwirkende.
Hygienekonzept des Turnverein Dettingen
- Jeder Teilnehmer muss sich vor Beginn der Übungsstunde per Luca-App einchecken oder sich in die Teilnehmerliste beim Übungsleiter eintragen.
- die PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein und die offizieller AntigenSchnelltest, nicht älter als 24 Stunden. Genesene und Geimpfte müssen einmalig den
Nachweis erbringen. - Schüler*innen müssen keinen Testnachweis vorlegen. Es reicht die einmalige Bescheinigung über den Schulbesuch (Ausweis, Zeugnis, etc.)
- Für Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschult, entfällt die Nachweispflicht.
- Mund-Nasen-Schutz ist grundsätzlich zu tragen und darf erst für den aktiven Sportbetrieb abgenommen werden.
- Auf den Mindestabstand (1,5 Meter) außerhalb des Sportbetriebs ist grundsätzlich zu achten.
- Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden.
- Die Übungsstunden beginnen zu den gewohnten Zeiten und es wird um pünktliches Erscheinen gebeten.
- ACHTUNG: Übungsstunden enden 10 Minuten früher als ausgeschrieben, um die Sporthallen zu lüften und alle Sportgeräte & Sportmittel zu desinfizieren.
- Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil.
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten (Stand: IRK) bitten wir die ersten 14 Tage dem Übungsbetrieb fernzubleiben.
- Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde oder in Kontakt mit COVID-19 infizierten gekommen sind, dürfen frühestens nach 14 Tagen wieder am Trainingsbetrieb teilnehmen.
- Die Hallennutzung in dieser Form kann nur so lange aufrechterhalten werden, solange sich alle an die Vorgaben halten. Vorbehaltlich Änderung der CoronaVO Sport des Kultusministeriums.